Presse (Archiv)
BSQBW Pressemeldung Nr. 5 vom 28.5.2008
"Wohnpark am Hauckwald" offiziell eingeweiht
Offiziell eingeweiht wurde am Mittwoch, 28. Mai 2008, die Wohnanlage des betreuten Wohnens "Wohnpark am Hauckwald" in Alzenau, Unterfranken. Bürgermeister Walter Scharwies erinnerte in seiner Ansprache an die Anfänge des Projektes. Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema "Wohnformen für Senioren" habe der Stadtrat seinerzeit ein Anforderungsprofil vorgelegt, das u.a. die Qualitätsanforderungen der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. (BSQBW) beinhaltete.
Mit dem mittelhessischen Bauunternehmen Lupp, für das man sich nach Besuchen von Referenzobjekten entschieden habe, habe die Stadt den richtigen Partner gefunden. Im Wohnpark am Hauckwald sei eine attraktive Wohn-Alternative für Senioren in der Stadt Alzenau entstanden, innenstadtnah und doch mitten im Grünen. Am Freitag, 6. Juni, findet um 15 Uhr im Wohnpark am Hauckwald ein "Tag der offenen Tür" statt, bei dem sich die Besucher ein Bild von den Wohnungen und Einrichtungen machen können.
BSQBW Pressemeldung Nr. 3 vom 1.2. 2008
Prof. Herbert Kittl ist neuer BSQBW-Vize
Professor Dr. Herbert Kittl, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsbeistand in Deggendorf und Passau wurde auf der letzten Vollversammlung der BSQBW e.V. zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Er löst in dieser Funktion Josef Hrach ab.
BSQBW Pressemeldung Nr. 2 vom 1.2. 2008
Stern-Ratgeber: „Optimales Wohnen und Leben im Alter“
Längst stehen älteren Menschen viele Wohnformen zur Auswahl, die Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Dieser Ratgeber zeigt sämtliche Möglichkeiten vom Eigenheim über betreutes Wohnen bis hin zur Seniorenresidenz. Dabei widmet sich der Autor vor allem auch der Option, im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung zu bleiben. Er beschreibt, welche Umbauarbeiten erforderlich sein können, welche Formen von Unterstützungen es gibt und welche staatlichen Förderungen in Frage kommen. Ein Ratgeber für alle, die ihr Wohngefühl im Alter nicht dem Zufall überlassen möchten! Zu beziehen ab Mitte Februar über die Buchhandlung
BSQBW Pressemeldung Nr. 1 vom 7. 2. 2007
Fataler Irrtum:
Mit der DIN 77800 ist der Senior nicht aller Probleme ledig
Jetzt hat das Deutsche Institut für Normung die DIN 77800 vorgelegt. Doch ein Verzicht auf das Gütesiegel der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e.V. ist deswegen noch lange nicht sinnvoll. Im Gegenteil.
Die DIN 77800, Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen“, ist entwickelt worden, damit Wohnformen, die unter dem Begriff Betreutes Wohnen angeboten werden, zukünftig mindestens den gleichen Grundstandard haben. Bislang existierte nämlich keine einheitliche Begriffsbestimmung dafür, was unter „Betreutem Wohnen“ zu verstehen ist. Die DIN 77800 setzt sich teilweise aus anderen DIN Normen, die es schon seit den 90er Jahren gibt, zusammen. Beispielsweise wird in Punkt 4.3.2 und 4.3.3 darauf verwiesen, dass die Ausstattung der Wohnungen die DIN 18025 2 erfüllen muss bzw. Gemeinschaftseinrichtungen der DIN 18025-1 entsprechen müssen. Das sind alles Minimalanforderungen, die neue DIN definiert nach eigenem Anspruch nur „Mindestqualitätsstandards“. Das ist so, als würde ein Bauträger sich rühmen, dass er nach DIN baut. Weniger geht nicht.
Die Qualitätsstandards des BSQBW e.V. liefern dagegen seit sieben Jahren Vorgaben und Empfehlungen, die über die genannten DIN Normen hinausgehen. Natürlich mussten und müssen auch die Elemente, die jetzt in der DIN 77800 genannt werden, erfüllt sein, will man das Gütesiegel erhalten. Qualität für Senioren verlangt indes mehr. Auf langjährigen Erfahrungen beruhend liefern die Standards der BSQBW e.V. bei Planung und Umsetzung dem Bauherren und damit dem Senioren die gewollte und benötigte Sicherheit. Geprüft werden alle Anlagen von einem von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestelltem und beeidigtem Gutachter und zusätzlich das Vertragswerk von einem niedergelassenen Rechtsanwalt. Alle Anlagen mit dem Gütesiegel der BSQBW e.V. haben heute noch Modellcharakter, keine hat ihre Funktion verloren. Alle genießen das Vertrauen der dort wohnenden Senioren, daher gibt es dort keinen Leerstand.
Generell kann jeder seine Wohnung als "Betreutes Wohnen" vermieten. Eine Legaldefinition gibt es nicht. Qualität entsteht im Dialog bei Planung und Durchführung, gefolgt von strenger Expertenprüfung, wie es bei der BSQBW e.V. üblich ist. Käufer einer Wohnung in einer Anlage des Betreuten Wohnens mit Gütesiegel haben die Sicherheit, dass sich der Käufer nicht nur auf eine Norm beruft, sondern die Einhaltung von Qualitätsstandards auch überprüft, gefordert und gegebenenfalls auch eingefordert wurde.
Verantw. i.S. des Presserechts:
Hans-Herbert Holzamer
1. Vorsitzender BSQBW e.V.
